Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung)
Legasthenie ist eine anlage- oder entwicklungsbedingte Teilleistungsstörung des Gehirns. Sie erschwert den Kindern – obwohl sie intelligent sind, gesunde Sinne, geregelten Unterricht und gesellschaftstypische soziale Verhältnisse haben – außerordentlich stark und dauerhaft das Erlernen der Schriftsprache.
Legasthenie wird auch als isolierte, umschriebene, spezifische oder entwicklungsbedingte Lese-Rechtschreib-Störung bezeichnet. Ihr Schweregrad, ihre Dauer, ihr hartnäckiger Fortbestand entgegen allem Üben und aller Hilfen, ihre Frühsymptome, die häufig beobachteten Begleiterscheinungen, ihre Begrenzung auf die geschriebene Sprache und ihr Herausfallen aus den übrigen intelligenten Fähigkeiten, das sind ihre Kennzeichen. Mit ihnen unterscheidet sich Legasthenie von gewöhnlichen Lesen-Rechtschreib-Schwächen, die aus verschiedensten Gründen vorübergehend auftreten können und sich weniger nachhaltig auswirken.
(vgl. Legasthenie- umschriebene Lese-Rechtschreibstör., Dipl.-Psych. Dr. Edith Klasen, Mai 1995) Legasthenietherapie darf nicht mit „Nachhilfeunterricht“ verwechselt werden.
In der Therapie begleitenden Diagnostik zeigt sich, in welchen Bereichen logopädisch-therapeutisch angesetzt werden muss.
Wir verstehen die Therapie nicht als feststehendes Programm, sondern als Bausteinsystem für eine sehr individuell gestaltete Therapie, bei der auf den aktuellen Leistungsstand des Kindes eingegangen wird.
Hier nur einige Beispiele, aus welchen Bausteinen sich eine Therapie zusammensetzen kann:
- Gesprächstherapie
- Spieltherapie
- Elternberatung
- Konzentrationsübungen
- Gedächtnisübungen
- Rhythmische Übungen
- Musiktherapie
- Lautierübungen
- Orientierungsübungen
- Funktionsübungen zur Förderung der Koordination, des Tempos, der Grob- und Feinmotorik, der Handschrift
- Training Signal-Rausch-Wahrnehmung
- Diskriminationsübungen
- Sequenzübungen zur Erfassung von regelmäßigen Reihungen, Silben- und Buchstabenfolgen u. v. a. m.
Bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche können die Therapiekosten auch als Sonderleistung über das Jugendamt übernommen werden.